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Für eine Firmen- oder Haushaltsauflösung ist außer im Todesfall meist die Insolvenz des Eigentümers verantwortlich.
Für eine Insolvenz gibt es vielfältige Gründe, die sich regelmäßig darin äußern, dass die betroffene Unternehmung längerfristig höhere Zahlungsverpflichtungen hat, als sie durch Zahlungseingänge decken kann. Die Ursachen lassen sich grob in interne und externe unterteilen.
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Früher wurde bei Insolvenzen von Unternehmen zwischen dem Vergleich und Konkurs unterschieden. Ein Vergleichsverfahren konnte nur eröffnet werden, wenn die verfügbare Vermögensmasse ausreichend war, um mindestens 35 Prozent der Forderungen erfüllen zu können. Wurde diese Quote nicht erreicht, konnte nur das Konkursverfahren eröffnet werden. In den neuen Bundesländern gab es eine besondere Rechtslage in Form der Gesamtvollstreckung. Für Privatpersonen bestand keine Möglichkeit zur Entschuldung. Mit der Einführung der Insolvenzordnung wurden die bisherigen Vorschriften abgelöst, gleichzeitig wurde erstmals für Privatpersonen die Möglichkeit der Insolvenz mit einer Restschuldbefreiung geschaffen.
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